Spezialisierte Dienste für Opferhilfe

Bei diesen Diensten handelt es sich um Dienste zweiter Linie. Dies bedeutet, dass sie nicht unmittelbar nach dem Geschehen eingreifen. Sie leisten Ihnen jedoch schnellstmöglich eine persönliche Hilfestellung dabei, mit dem Erlebten zurechtzukommen. Eine punktuelle Hilfe sowie eine Begleitung über einen längeren Zeitraum sind möglich. Diese Dienste werden unabhängig davon tätig, ob Sie Anzeige erstatten oder nicht.

Die spezialisierten Dienste für Opferhilfe sind private Dienste, die die Deutschsprachige Gemeinschaft anerkennt und bezuschusst. Sie sind unabhängig von der Polizei und Justiz.

Welche Hilfe können diese Dienste anbieten?

Prisma VOG bietet:

  • psychosoziale Betreuung und Begleitung, angepasst an die Folgen der erlittenen Straftat
  • Therapie für Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt sind oder waren
  • juristischen Rat
  • Zuflucht in einem Frauenfluchthaus

Das BTZ bietet:

  • psychosoziale Beratung und Begleitung
  • Therapie bezogen auf die Straftat und deren Auswirkungen auf den Lebensalltag

Der Polizeiliche Opferbeistand und die Opferbetreuung des Justizhauses können Opfer schwerer Straftaten an Prisma VOG und das BTZ vermitteln. Die Therapie ist in diesem Fall kostenlos für das Opfer.

Der Jugendhilfedienst bietet:

  • Beratung und Unterstützung Minderjähriger, ihrer Eltern sowie anderer Betroffener