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Sozialuntersuchung: wenn Eltern sich bezüglich der Kinder uneinig sind

Wenn das Familiengericht interveniert, steht das Wohl der Kinder an erster Stelle. Bei Bedarf beauftragt es das Justizhaus mit einer Sozialuntersuchung. Ein Justizassistent führt diese durch, damit sich das Gericht ein Bild der Situation machen kann.

In vielen Familien kommen Auseinandersetzungen vor. Manchmal ist der Konflikt allerdings so groß, dass ein Familiengericht eine Entscheidung über die Situation treffen muss. Häufige Beispiele sind Eltern, die

  • sich darüber streiten, bei wem die gemeinsamen Kinder nach der Trennung leben;
  • eine Einigung über den Lebensort ihrer Kinder getroffen haben und diese aus einem bestimmten Grund abändern wollen;
  • wichtige Entscheidungen über ihre Kinder nicht gemeinsam treffen können etwa die Schulauswahl.
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Die Sozialuntersuchung dient dazu, sich ein Bild über die familiäre Situation zu machen und ein Maximum an Informationen zu erhalten. Dazu geht der Justizassistent von den Ansichten beider Elternteile und der Kinder aus. Möchte die Mutter oder der Vater nicht an der Sozialuntersuchung teilnehmen, dann führt das Justizhaus diese ohne dieses Elternteil durch.

Wie verläuft eine Sozialuntersuchung?

  • Vorbereitung

Der Justizassistent erhält Zugang zur Gerichtsakte. So erfährt er mehr zu den Anträgen, den beteiligten Personen, vorherigen Entscheidungen, … Anschließend lädt der Justizassistent jede Partei zu einem Einzelgespräch ein.

  • Erstgespräch

Bei der ersten Kontaktaufnahme informiert der Justizassistent über Ablauf, Inhalt und Ziel der Sozialuntersuchung. Jede Partei erhält die Möglichkeit, ihre Sichtweise der Situation und Beweggründe darzulegen. Dabei liegt der Fokus auf der aktuellen Situation und den Zukunftsperspektiven.

  • Hausbesuch

Für das zweite Gespräch vereinbart der Justizassistent einen Besuch bei jedem Beteiligten Zuhause. Hauptsächlich nutzt er diesen Termin, um mit den Kindern zu reden und deren Sichtweise und Lösungen anzuhören. Die Kinder entscheiden selbst, ob sie etwas mitteilen möchten.

  • Kontakt mit Dritten

Zudem kann der Justizassistent auch die neuen Lebensgefährten und andere Bezugspersonen der Kinder treffen. Dazu gehört auch der Kontakt mit der Schule und gewissen Sozialdiensten. So kann er sich ein genaueres Bild vom Lebensumfeld und vom Alltag der Kinder machen.

  • Berichterstattung

Auf Basis dieser Gespräche erstellt der Justizassistent einen Bericht. Dieser illustriert die unterschiedlichen Sichtweisen, Erwartungen und Lösungsvorschläge der einzelnen Betroffenen. Zusätzlich formuliert der Justizassistent seine Vorschläge, um den Familienkonflikt zu lösen. Dabei berücksichtigt er die gesetzlichen Möglichkeiten und das Wohlbefinden der Kinder.

Ist der Bericht fertig, schlägt der Justizassistent einen letzten Termin vor. Dort können die Beteiligten das Dokument einlesen und kommentieren. Die Kommentare fließen in den Bericht ein. Der Justizassistent hinterlegt den Bericht beim Familiengericht und schließt die Akte im Justizhaus.

Die Beteiligten müssen dann aus eigener Initiative beim Familiengericht einen Sitzungstermin anfragen, damit der Richter eine Entscheidung trifft.