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Die Bewährung: eine Alternative zur Haft- oder Geldstrafe

Konkret muss die verurteilte Person für einen bestimmten Zeitraum Auflagen einhalten, damit die verkündete Strafe nur teilweise oder gar nicht vollstreckt wird. Das Gericht legt die Auflagen fest. Das Justizhaus begleitet und kontrolliert den Straftäter.

Was ist eine Bewährung?

In dem Fall entscheidet das Gericht,

  • keine Strafe zu verkünden
  • dass die verkündete Haft- oder Geldstrafe nicht ausgeführt werden muss

Im Gegenzug muss der Straftäter für einen bestimmten Zeitraum gewisse Auflagen einhalten.

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Die Bewährungsfrist beträgt zwischen einem und fünf Jahren. Die Dauer legt das Gericht fest. Die Auflagen bestehen aus zwei Kategorien:

  • Verpflichtungen, wie zum Beispiel eine Therapie, ein Sensibilisierungskurs zur Straßenverkehrssicherheit Verboten, etwa ein Kontaktverbot zu bestimmten Personen

Im Fachjargon spricht man dann von

  • einer Aussetzung der Urteilsverkündung mit Bewährungsauflagen
    ​ODER
  • einem Strafaufschub der Haupthaft- oder Hauptgeldstrafe mit Bewährungsauflagen

Die Verurteilung mit einem Strafaufschub steht im Auszug des Strafregisters, die Aussetzung nicht.

Wann und wie kommt das Justizhaus ins Spiel?

Der Justizassistent begleitet und kontrolliert die verurteilte Person. Er lädt den Verurteilten zu einem Erstgespräch vor, um das Urteil, die Erwartungen der Bewährungskommission und die Rolle des Justizassistenten zu erklären.

Gemeinsam mit dem Straftäter werden Ziele gesetzt, um die Einhaltung der Auflagen zu erfüllen.

Es wird gegebenenfalls mit anderen Diensten, zum Beispiel einer Entzugsklinik, zusammengearbeitet, die den Straftäter dabei unterstützen die Auflagen zu erfüllen. Regelmäßig werden Gespräche im Justizhaus geführt. Auch Hausbesuche und Gespräche mit Familienmitgliedern, Mitbewohnern usw. finden statt.

Der Justizassistent hat nicht nur eine Begleit-, sondern auch eine Kontrollfunktion. Um zu kontrollieren, ob die Auflagen eingehalten werden, benötigt er Belege, die der Straftäter ihm vorlegt, zum Beispiel einen Arbeitsvertrag. Er kann aber auch mit Drittpersonen in Kontakt treten, zum Beispiel einem Therapeuten oder der Polizei.

Der Justizassistent berichtet der Bewährungskommission regelmäßig darüber, wie die Begleitung verläuft, ob die Auflagen eingehalten werden und wie die derzeitige Situation des Verurteilten aussieht.

Das Gericht kann auch einen einfachen Strafaufschub oder eine einfache Aussetzung ohne Bewährungsauflagen aussprechen.  Die Person wird in diesem Fall nicht von einem Justizassistenten begleitet.

Wie die Bewährungskommission arbeitet und wann genau eine Bewährung endet, erfahren Sie im weiterführenden Link.

Verwechslungsgefahr: Bewährung ist etwas anderes als die BewährungsSTRAFE

 

Seit dem 1. Mai 2016 gibt es neben der „klassischen Bewährung“ die „Bewährungsstrafe“. Diese gilt als eigenständige Strafe und ist nicht an einen Strafaufschub oder eine Aussetzung der Urteilsverkündung gebunden.

 

Ein wesentlicher Unterschied zwischen den beiden Begriffen besteht darin, dass das Gericht die Bewährungsauflagen im Rahmen der Bewährungsstrafe nicht in seinem Urteil festlegt. Der Verurteilte hat die Möglichkeit, aktiv seine Auflagen mitzugestalten. Ein Justizassistent steht ihm dabei zur Seite.