Ich bin Opfer einer Straftat

Einbruch, Überfall, schwerer Verkehrsunfall oder Vergewaltigung. Sind Sie bzw. ein Angehöriger Opfer dieser oder einer anderen Straftat geworden? Sie wissen nicht, an wen Sie sich in dieser Situation wenden können? Das Justizhaus hilft Ihnen weiter!

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Sie sind Opfer einer Straftat und haben einen materiellen, körperlichen oder seelischen Schaden erlitten? Dies ist ein traumatisches Erlebnis und Sie stellen sich sicherlich viele Fragen:

  • Wo kann ich eine Anzeige erstatten?
  • Kommt der Täter nun vor Gericht?
  • Wie funktioniert ein Strafverfahren?
  • Wie kann ich eine Entschädigung erhalten?
  • Muss ich mir einen Anwalt nehmen?
  • usw.

Wo finde ich Antworten auf meine Fragen?

Die Opferbetreuung des Justizhauses kann Ihnen Hilfe anbieten. Die Justizassistenten informieren, begleiten und orientieren Sie, um Sie dabei zu unterstützen, den erlittenen Schaden zu verarbeiten.

Informieren

Der Justizassistent informiert Sie über den generellen Verlauf eines Strafverfahrens und Ihre Rechte als Opfer. Er erteilt spezifische Informationen zu dem laufenden Verfahren. Er hält Sie auf dem Laufenden, wie sich das Verfahren entwickelt. Er erklärt Ihnen die Entscheidungen der Justizbehörden.

Begleiten

Der Justizassistent kann Ihnen während jeder Phase des Strafverfahrens auf Fragen antworten und Ihnen emotional zur Seite stehen, vor allem während der schwierigen Momente. Er kann Sie zum Beispiel begleiten

  • zur Einsicht in die Strafakte
  • zur Gerichtsverhandlung
  • zum Assisenhof
  • zur Nachstellung der Tat
  • zur Anhörung vor dem Gericht, das über die Ausführung der Strafe des Täters entscheidet

Der Assisenhof ist ein Gericht, das für die schwersten Straftaten, z. Bsp. für Mord oder versuchten Mord, zuständig ist.

Orientieren

Abhängig von Ihren Bedürfnissen kann der Justizassistent Sie an verschiedene Dienste weiterleiten, mit denen er zusammenarbeitet. Zum Beispiel für eine psychologische oder juristische Hilfe.

Wer kann sich an die Opferbetreuung des Justizhauses wenden?

Nicht nur Opfer einer Straftat können sich an die Opferbetreuung des Justizhauses wenden. Die Justizassistenten empfangen ebenfalls:

  • Opfer eines Verkehrs- oder Arbeitsunfalls
  • Angehörige eines Verstorbenen, der
    • durch eine Straftat
    • durch einen Verkehrs- oder Arbeitsunfall
    • durch Selbstmord
    • oder eines verdächtigen Todes

gestorben ist

  • Angehörige eines Vermissten
  • Zeugen einer Straftat

Als Straftat bezeichnet man eine vom Gesetz verbotene Handlung, für die der Täter bestraft werden kann. Diese Strafe ist ebenfalls vom Gesetz vorgesehen.

Wie wird die Opferbetreuung des Justizhauses aktiv?

Auf Anfrage der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft ist sich der vielen möglichen Fragen und Konsequenzen in Zusammenhang mit der Straftat bewusst. Aus diesem Grund hat sie die Opferbetreuung des Justizhauses gebeten, Sie zu kontaktieren.

Auf Anfrage der Opfer

Sie können die Opferbetreuung des Justizhauses auch auf Ihren eigenen Wunsch hin kontaktieren.