Was geschieht nach der Anzeige?

Indem man eine Anzeige einreicht, beginnt das Gerichtsverfahren. Dieses nimmt mal mehr und mal weniger Zeit in Anspruch. Dieses Verfahren verläuft je nach Situation in mehreren Etappen: die Untersuchung, die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, das eventuelle Gerichtsverfahren und die Ausführung der Strafe.

Während dieser Etappen kann die Opferbetreuung des Justizhauses Sie begleiten

Opferbetreuung - Was geschieht nach der Anzeige?

Staatsanwaltschaft

Im Normalfall leitet die Polizei Ihre Anzeige an die Staatsanwaltschaft weiter. Diese entscheidet über den weiteren Verlauf und eröffnet, wenn notwendig, eine Ermittlung.

Die Polizei führt die Ermittlung im Auftrag der Staatsanwaltschaft durch. Dazu gehört beispielsweise die Befragung des Verdächtigen oder von Zeugen.

Das Ergebnis der Ermittlung, die Art der Straftat und andere Elemente der Akte helfen der Staatsanwaltschaft in ihrer Entscheidung über den weiteren Verlauf.

Untersuchungsrichter

Die Staatsanwaltschaft kann aber auch den Untersuchungsrichter mit der Ermittlung beauftragen. Dies geschieht insbesondere, wenn beispielsweise eine Durchsuchung oder ein Haftbefehl notwendig sind. Diese Ermittlung nennt man gerichtliche Untersuchung.

Entscheidung des Prokurators des Königs

Der Prokurator des Königs kann folgende Entscheidungen treffen:

  • Er kann die Akte schließen, da es beispielsweise zu wenig Beweise gibt.
  • Er kann das sogenannte Verfahren „Vermittlung und Maßnahmen“ vorschlagen.
  • Er kann eine Transaktion vorschlagen, das heißt der Verdächtige muss innerhalb einer gewissen Frist einen gewissen Betrag zahlen.
  • Er kann eine gerichtliche Untersuchung beantragen, die der Untersuchungsrichter durchführt.
  • Er kann ein Verfahren vor dem zuständigen Strafgericht einleiten.

Entscheidung des Untersuchungsrichters

Nach der gerichtlichen Untersuchung entscheidet ein Untersuchungsgericht, die Ratskammer, in einer Anhörung über den weiteren Verlauf.

Während dieser Anhörung können Sie als Opfer erscheinen - entweder allein oder in Begleitung oder Vertretung Ihres Anwalts. Zudem können Sie zu diesem Zeitpunkt Zivilklage einreichen, wenn Sie dies noch nicht getan haben.

Das Untersuchungsgericht kann folgende Entscheidungen treffen:

  • Es kann den Verdächtigen an das zuständige Strafgericht verweisen.
  • Es kann die Akte ohne weitere Folgen schließen.
  • Es kann eine Internierung anordnen.
  • Es kann den Verdächtigen für schuldig erklären, ihn aber nicht mit einer Strafe bestrafen. Er erhält stattdessen eine Probezeit, eventuell mit Bedingungen.

Zuständiges Strafgericht

Während der Gerichtsverhandlung wird der Richter den Angeklagten zu der Tat anhören und eventuelle Zeugen und Experten aufrufen. Sie können als Zeuge gehört werden, wenn Sie nicht schon Zivilpartei sind. In diesem Fall können Sie als Partei des Prozesses angehört werden.

Sind Sie Zivilpartei, können Sie auch Ihren Antrag auf Entschädigung einbringen. Ihr Anwalt kann Sie dabei unterstützen oder vertreten.

Zudem wird die Staatsanwaltschaft ihre Ansicht zur Schuld des Angeklagten und zu einer möglichen Verurteilung schildern.

Der Angeklagte, eventuell unterstützt oder vertreten durch einen Anwalt, wird seine Verteidigung erklären.

Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, wird das Gericht sich beraten. Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt verkündet.

Entscheidung des zuständigen Gerichts

Dieses Gericht kann mehrere Arten von Entscheidungen aussprechen.

  • Es kann den Angeklagten freisprechen.
  • Es kann den Angeklagten für schuldig erklären, ohne ihn zu bestrafen. Er erhält stattdessen eine Probezeit, eventuell mit Bedingungen.
  • Es kann eine Internierung anordnen.
  • Es kann den Angeklagten für schuldig sprechen und ihn zu einer Strafe verurteilen (z. Bsp. eine Arbeitsstrafe, eine Bewährungsstrafe usw.)

Haben Sie Zivilklage eingereicht, können Sie das Urteil einsehen und gegen Zahlung einer Gebühr eine Kopie erhalten.

Nach dem Urteil ist es möglich, innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist Berufung einzulegen.

Ausführung der Strafe oder der Internierung

Ausführung der Gefängnisstrafe

Hat der Verurteilte einen Teil seiner Gefängnisstrafe verbüßt, kann er von alternativen Ausführungsarten der Haftstrafe profitieren. Es sei denn, in seiner Akte gibt es Gegenargumente.

Es gibt verschiedene Ausführungsmöglichkeiten, beispielsweise Hafturlaub, elektronische Fußfessel, bedingte Freilassung oder Bewährung.

Als Opfer werden Ihnen bei der Vollstreckung der Haftstrafe bestimmte Rechte zugesprochen werden.

Durchführung der Internierung

Als Opfer können Sie bei der Durchführung der Internierung bestimmte Rechte geltend machen.