Auf Anfrage der Gerichts- oder Verwaltungsbehörden führt das Justizhaus Sozialuntersuchungen durch, die den Gerichts- oder Verwaltungsbehörden zu einem Urteil oder zu einer Entscheidung verhelfen. Diese Sozialuntersuchungen können im Hinblick auf die Erteilung eines Hafturlaubs, einer Alternative zur Untersuchungshaft, einer Arbeitsstrafe, einer Bewährung, einer bedingten Freilassung oder einer elektronischen Überwachung durchgeführt werden.
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