Ablehnung einer Adoption

Bevor ein Kind adoptiert werden kann, prüft das Familiengericht, ob die leiblichen Eltern mit der Adoption einverstanden sind. Lehnen diese die Adoption ihres Kindes ab oder erscheinen nicht vor Gericht, wird das Justizhaus eingeschaltet.

Anschließend trifft ein Justizassistent die leiblichen Eltern und bespricht Folgendes mit ihnen.

  • Wie haben sie die Kontakte zum Kind aufrechterhalten?
  • Wie haben sie die Gesundheit des Kindes gefördert?
  • Wie haben sie zur Sicherheit des Kindes beigetragen?
  • Wie haben sie ihr Kind geschützt, zum Beispiel vor Gewalt?

Der Justizassistent informiert das Familiengericht schriftlich über das Gespräch mit den leiblichen Eltern. Daraufhin entscheidet das Familiengericht, ob die leiblichen Eltern gute Gründe haben, die Adoption abzulehnen.

Im Gegensatz zu den anderen Sozialuntersuchungen wird diese innerhalb von zwei Monaten umgesetzt.

Besuchskontakte mit Kindern

Häufige Beispiele sind:

  • Mütter oder Väter, die seit längerer Zeit keine Kontakte mehr zu ihren Kindern haben
  • Eltern, die keine Entscheidungen über ihre Kinder treffen dürfen
  • Großeltern, die keinen Kontakt mehr zu ihren Enkelkindern haben
  • Expartner, die lange mit dem Kind ihres damaligen Partners zusammengelebt haben und das Kind jetzt nicht mehr sehen
  • usw.

All diese Personen können beim Familiengericht Kontakte mit den Kindern anfragen. Dazu schaltet das Familiengericht das Justizhaus ein.

Anschließend bespricht der Justizassistent, wie in jeder anderen Sozialuntersuchung auch, verschiedene Themen mit den Betroffenen und den Kindern.

Das Justizhaus informiert das Familiengericht schriftlich über die Ergebnisse. Das Familiengericht entscheidet dann über die angefragten Kontakte mit den Kindern. Das Wohl der Kinder und die emotionale Bindung zu dem Erwachsenen spielen dabei eine entscheidende Rolle.