Bevor ein Kind adoptiert werden kann, prüft das Familiengericht, ob die leiblichen Eltern mit der Adoption einverstanden sind. Lehnen diese die Adoption ihres Kindes ab oder erscheinen nicht vor Gericht, wird das Justizhaus eingeschaltet.
Anschließend trifft ein Justizassistent die leiblichen Eltern und bespricht Folgendes mit ihnen.
- Wie haben sie die Kontakte zum Kind aufrechterhalten?
- Wie haben sie die Gesundheit des Kindes gefördert?
- Wie haben sie zur Sicherheit des Kindes beigetragen?
- Wie haben sie ihr Kind geschützt, zum Beispiel vor Gewalt?
Der Justizassistent informiert das Familiengericht schriftlich über das Gespräch mit den leiblichen Eltern. Daraufhin entscheidet das Familiengericht, ob die leiblichen Eltern gute Gründe haben, die Adoption abzulehnen.
Im Gegensatz zu den anderen Sozialuntersuchungen wird diese innerhalb von zwei Monaten umgesetzt.