Die Justizlandschaft in Strafangelegenheiten

Was geschieht, wenn Sie eine Straftat begangen haben? Welche Akteure werden tätig? Welche Prozeduren werden angewandt? Wann wird das Justizhaus eingeschaltet? Antworten auf diese Fragen finden Sie in dem folgenden Artikel.

Justizlandschaft in Strafangelegenheiten

Straftat

Als Straftat bezeichnet man eine vom Gesetz verbotene Handlung, für die der Täter bestraft werden kann. Diese Strafe ist ebenfalls vom Gesetz vorgesehen. Haben Sie eine Straftat begangen, kann die Polizei auf unterschiedlichen Wegen davon erfahren. Hält die Polizei es für nötig, informiert sie die Staatsanwaltschaft.

Staatsanwaltschaft

Nachdem sie Kenntnis über eine mögliche Straftat erhalten hat, entscheidet die Staatsanwaltschaft über den weiteren Verlauf und eröffnet, wenn notwendig, eine Ermittlung.

Die Polizei führt die Ermittlung im Auftrag der Staatsanwaltschaft durch. Dazu gehört beispielsweise, Zeugen oder Sie selbst als Verdächtigen zu befragen.

Das Ergebnis der Ermittlung, die Art der Straftat und andere Elemente der Akte helfen der Staatsanwaltschaft in ihrer Entscheidung über den weiteren Verlauf.

Die Staatsanwaltschaft kann eine der folgenden Entscheidungen treffen:

  • Einstellung der Strafverfolgung: Die Staatsanwaltschaft wird keine weiteren Schritte gegen Sie einleiten.
  • Transaktion: Sie zahlen eine bestimmte Geldsumme und im Gegenzug wird die Strafverfolgung eingestellt.
  • Vermittlung und Maßnahmen: Sie nehmen an einem Verfahren bei uns im Justizhaus teil.
  • Beantragung einer gerichtlichen Untersuchung, die der Untersuchungsrichter durchführt: Sie werden vom Untersuchungsrichter vorgeladen.
  • Einleitung eines Verfahrens vor dem zuständigen Strafgericht: Sie werden vor das Strafgericht geladen.

Untersuchungsrichter

Wenn der Staatsanwalt Ihre Akte an den Untersuchungsrichter weiterleitet, bestehen folgende Möglichkeiten:

  • Einstellung des Verfahrens: Der Untersuchungsrichter wird keine weiteren Schritte gegen Sie einleiten.
  • Untersuchungshaft: Sie werden vorübergehend inhaftiert.
  • Alternative zur Untersuchungshaft: Sie werden bei uns im Justizhaus begleitet.

Es ist ebenfalls möglich, dass der Untersuchungsrichter zuerst eine Untersuchungshaft anordnet und Ihnen danach eine Alternative zur Untersuchungshaft auferlegt.

Anschließend kann Ihnen eine Verhandlung vor dem Polizeigericht, dem Korrektionalgericht oder dem Assisenhof bevorstehen.

Strafgericht

Während der Verhandlung vor dem Polizeigericht, dem Korrektionalgericht oder dem Assisenhof wird der Richter Sie zu der Tat anhören und eventuelle Zeugen und Experten aufrufen. Auch die eventuellen Opfer können als Zeuge gehört werden und als Zivilpartei ihren Antrag auf Entschädigung einbringen.

Sie erhalten die Gelegenheit, eventuell unterstützt oder vertreten durch Ihren Anwalt, Ihre Verteidigung vorzutragen.

Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, wird das Gericht sich beraten. Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt verkündet.

Urteil und Strafe

Im Anschluss an das Gerichtsverfahren erwartet Sie ein Urteil. Entweder werden sie frei- oder schuldiggesprochen.

Falls Sie schuldiggesprochen wurden, können Sie eine der folgenden Strafen erhalten:

  • Haftstrafe: Sie müssen ins Gefängnis. Sie können durch den Dienst für Strafgefangenenbetreuung des Justizhauses begleitet werden.
  • Geldstrafe: Sie müssen eine Geldsumme bezahlen.
  • Arbeitsstrafe, Bewährungsstrafe: Sie werden bei uns im Justizhaus begleitet.

Es ist möglich, mehrere Strafen gleichzeitig auferlegt zu bekommen.

Falls Sie zu einer Haftstrafe verurteilt wurden, gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Endstrafe: Sie sitzen Ihre Strafe bis zum Schluss im Gefängnis ab.
  • Strafausführung: Sie verlassen das Gefängnis vorzeitig und werden anschließend bei uns im Justizhaus belgeitet, zum Beispiel im Rahmen einer bedingten Freilassung, einer vorläufigen Freilassung oder mit einer elektronischen Fußfessel.

Zudem kann die Opferbetreuung des Justizhauses Opfer einer Straftat während dieser ganzen Prozedur begleiten.