Was bedeutet das für mich?

Die Arbeitsstrafe – auch bekannt als „Sozialstunden“

Das Gericht kann jemanden wegen verschiedener Straftaten, z. Bsp. Verkehrsdelikte oder Diebstahl, zu einer Arbeitsstrafe verurteilen. Für bestimmte Taten, wie etwa Vergewaltigung oder Mord, kann keine Arbeitsstrafe beantragt werden.

Das Gericht kann eine Arbeitsstrafe nur aussprechen, wenn entweder die Person oder ihr Anwalt ihr Einverständnis gibt. Dafür muss sie oder ihr Anwalt bei der Verhandlung anwesend sein.

Und in der Praxis?

Die Arbeitsstrafe beträgt zwischen 20 und 300 Stunden. Neben der Arbeitsstrafe wird eine Ersatzstrafe ausgesprochen. Diese ist entweder eine Geld- oder Haftstrafe.

Die Arbeitsstrafe muss innerhalb eines Jahres ausgeführt werden. Die Jahresfrist startet, nachdem das Urteil rechtskräftig ist.

Die Arbeitsstrafe wird kostenlos und während der Freizeit geleistet. Die berufliche und familiäre Situation wird berücksichtigt.

Die Rolle des Justizassistenten

Wenn das Urteil rechtskräftig ist, erhält das Justizhaus die Akte. Ein Mitarbeiter des Justizhauses wird damit beauftragt, den Straftäter während seiner Arbeitsstrafe zu begleiten.

Der Justizassistent lädt die Person per Brief zu einem ersten Gespräch vor. Bei diesem Gespräch werden unter anderem das Urteil und die Rolle des Justizassistenten erklärt. Dieser hat die Aufgabe, den Verurteilten während der Arbeitsstrafe zu unterstützen und zu kontrollieren.

Das heißt, dass der Justizassistent zum Beispiel bei Schwierigkeiten gemeinsam mit der Person nach Lösungen sucht. Das heißt aber auch, dass der Justizassistent kontrolliert, ob die Arbeitsstrafe effektiv gemacht wird.

Der Justizassistent trifft in den jeweiligen Akten keine Entscheidungen. Dafür ist die Bewährungskommission zuständig. Der Justizassistent berichtet der Bewährungskommission regelmäßig über den Ablauf der Arbeitsstrafen und die geleisteten Stunden, aber auch über Probleme, z. Bsp. wenn Arbeitsstrafen nicht geleistet werden.

Nach dem Gespräch im Justizhaus wird der Straftäter gebeten, Kontakt mit der Dienststelle für alternative Strafmaßnahmen, kurz DASM, aufzunehmen. Der Mitarbeiter der DASM sucht gemeinsam mit der Person nach einer Einrichtung. Er ist für die Begleitung während der Arbeitsstrafe zuständig. Für weitere Informationen zur DASM und zur konkreten Ableistung der Arbeitsstrafe, lesen Sie den betreffenden Artikel.

Die Rolle der Bewährungskommission

Die Bewährungskommission ist das Kontrollorgan. Sie überwacht anhand der Berichte des Justizassistenten, ob die Arbeitsstrafen abgeleistet werden, und trifft die nötigen Entscheidungen. Die Sitzungen der Bewährungskommission finden monatlich statt. Die Staatsanwaltschaft ist auch vertreten, um die Bewährungskommission zu beraten.

Die Bewährungskommission setzt sich wie folgt zusammen: aus einem Richter, einem Anwalt und einer Person aus dem öffentlichen Dienst. 

Ende der Arbeitsstrafe

Wird eine Arbeitsstrafe fristgerecht beendet, setzt der Justizassistent einen Endbericht auf und schließt die Akte.

Beendet jemand seine Arbeitsstrafe nicht rechtzeitig, wird der Bewährungskommission berichtet. In dem Bericht erklärt der Justizassistent die Gründe für die Verspätung. Er fügt die eventuell vorhandenen Belege bei, z. Bsp. ärztliche Atteste.

Bei Problemen, wenn eine Person ihre Arbeitsstrafe nicht ableistet, kann die Bewährungskommission entscheiden, den Betreffenden vor die Kommission zu laden.

Die Bewährungskommission kann entscheiden, die Frist der Arbeitsstrafe zu verlängern oder die Anwendung der Ersatzstrafe zu beantragen. Ob die Ersatzstrafe angewendet wird, entscheidet die Staatsanwaltschaft.

62075