Begleitung und Kontrolle

Die Dienststelle für alternative Strafmaßnahmen (DASM)

Die DASM ist ein bezuschusster Dienst, angesiedelt bei der Stadt Eupen. Er begleitet:

  • Personen, die ein Gericht zu einer Arbeitsstrafe verurteilt hat
  • Personen, denen die Staatsanwaltschaft im Rahmen der Vermittlung und Maßnahmen eine Arbeit im Interesse der Allgemeinheit vorschlägt

Die passende Einrichtung finden

Nach dem ersten Gespräch im Justizhaus wird der Straftäter gebeten, Kontakt mit der DASM aufzunehmen.

Der Mitarbeiter der DASM sucht gemeinsam mit dem Straftäter nach einer passenden Einrichtung. Dabei berücksichtigen sie die Fähigkeiten, die Arbeitszeiten, den Wohnort und die persönliche Situation des Verurteilten.

Die Straftäter leisten die Arbeitsstunden in öffentlichen Einrichtungen, gemeinnützigen Organisationen oder bei sozialen, wissenschaftlichen oder kulturellen Stiftungen. Private Organisationen, wie zum Beispiel Restaurants, kommen nicht in Frage.

Ehrenamtliche dürfen die Arbeitsstunden nicht in der Einrichtung ableisten, in der sie tätig sind. Auch Mitglieder eines Vereins dürfen ihre Stunden nicht dort ableisten.

Den Straftäter begleiten

Ist die passende Einrichtung gefunden, wird ein Termin zusammen mit der DASM, der Einrichtung und dem Verurteilten vereinbart. Bei dem Gespräch wird besprochen, wie der Straftäter die Arbeitsstunden ableistet. An welchen Tagen/Uhrzeiten werden die Stunden verrichtet? Was für Aufgaben werden übernommen? usw.

Zudem unterzeichnen die drei genannten Parteien eine Vereinbarung. Dieser Vertrag dient unter anderem dazu, dass die Personen während der Arbeitszeit versichert sind.

Der Mitarbeiter der DASM informiert sich regelmäßig über die bereits abgeleisteten Stunden. Er berichtet dies wiederum dem zuständigen Justizassistenten.

Bei Problemen kontaktiert der Mitarbeiter der DASM den Straftäter. Eventuell führt er Vermittlungsgespräche zwischen dem Verantwortlichen der Einrichtung und dem Straftäter.

Hat ein Verurteilter Schwierigkeiten seine Stunden weiterhin abzuleisten, zum Beispiel aufgrund einer veränderten Arbeitssituation, dann kann die Person Kontakt zum Mitarbeiter der DASM aufnehmen, um mit ihm nach einer neuen Einrichtung zu suchen.

Einrichtungen beraten

Die DASM ist ebenfalls der Ansprechpartner für die Einrichtungen. Er kontaktiert die Einrichtungen regelmäßig, um mit ihnen die Ableistung der Arbeitsstunden zu besprechen. Die Einrichtungen können sich bei Fragen, Anregungen und Problemen jederzeit an den Mitarbeiter der DASM wenden.

Der Mitarbeiter der DASM ist ebenfalls dafür zuständig, neue Einrichtungen für die Ableistung der Arbeitsstrafen zu suchen. Detaillierte Informationen zu und für die Einrichtungen lesen Sie in den weiterführenden Links.

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