Straftätern eine Chance geben

Die Einrichtungen

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Die Arbeitsstrafe oder die Arbeit im Interesse der Allgemeinheit besteht aus einer kostenlosen Arbeit, die zum Wohl der Gemeinschaft geleistet wird.

Wo können Arbeitsstunden verrichtet werden?

  • im öffentlichen Dienst (bei einer Gemeinde, bei der Feuerwehr, …)
  • in gemeinnützigen Organisationen (in einem Tierheim, in einem Altenheim, …)
  • in Stiftungen mit sozialem, kulturellem oder wirtschaftlichem Ziel (im Josephine-Koch Service, …)

Welche Rolle spielt die Einrichtung?

  • Die Einrichtung arbeitet freiwillig mit der Dienststelle für alternative Strafmaßnahmen und dem Justizhaus zusammen.
  • Die Einrichtung sieht eine Kontaktperson vor, die den Straftäter empfängt. Sie betreut ihn auch, während dieser seine Stunden ableistet. Diese Person sorgt dafür, dass die vorgesehenen Arbeitszeiten eingehalten werden.
  • Die Einrichtung schlägt eine nützliche Arbeit vor.
  • Die Einrichtung stellt sicher, dass die angebotene Arbeit den Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften entspricht.
  • Die Einrichtung stellt das erforderliche Material zur Verfügung. Werden Ausgaben getätigt, um der Gesetzgebung über das Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu entsprechen, ist es möglich, eine Rückerstattung zu erhalten. Weitere Informationen diesbezüglich befinden sich im Download.
  • Die Einrichtung arbeitet mit dem Dienst für alternative Strafmaßnahmen zusammen. Sie informiert den Mitarbeiter dieser Dienststelle über jede Abwesenheit oder jeden anderen Vorfall. Zudem gibt sie ihm den unterzeichneten Stundenplan zurück. Dieses Dokument bescheinigt, dass der Straftäter seine Strafe verbüßt hat.

Es ist wichtig zu erwähnen, dass der Straftäter sich nicht hauptberuflich oder ehrenamtlich in der ausgewählten Einrichtung betätigen darf. Zudem ist es wichtig darauf hinzuweisen, dass die Straftäter keinesfalls die Mitarbeiter der Einrichtung ersetzen sollten.

Haben Sie Interesse oder Fragen?

Sie nehmen schon Straftäter auf, damit diese ihre Arbeitsstunden bei Ihnen verrichten können und stellen sich diesbezüglich Fragen? Sie wären daran interessiert Straftäter in Ihrer Organisation aufzunehmen, damit diese ihre Arbeitsstunden bei Ihnen verrichten können? Melden Sie sich bei der Dienststelle für alternative Strafmaßnahmen oder im Justizhaus, dort erhalten Sie weitere Auskünfte.

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