Zeitweiliges Hausverbot

Wenn die Anwesenheit einer volljährigen Person eines Haushaltes eine ernsthafte und unmittelbare Gefahr für die Sicherheit der Mitbewohner darstellt, kann die Staatsanwaltschaft ein vorübergehendes Hausverbot anordnen.

Es handelt sich dabei um eine Maßnahme, die

  • die weggewiesene Person dazu verpflichtet, den gemeinsamen Wohnort mit sofortiger Wirkung zu verlassen,
  • der weggewiesenen Person verbietet, den Wohnort zu betreten, sich dort aufzuhalten bzw. anwesend zu sein oder mit den Mitbewohnern in Kontakt zu treten.

Ziel der Maßnahme ist, Spannungen zwischen den Mitbewohnern und demnach ggf. den Familienmitgliedern zu verringern und diejenigen zu schützen, deren Sicherheit in Gefahr ist.

Die weggewiesene Person wird vom Staatsanwalt oder, in Ausnahmefällen, von der Polizei aufgefordert, spätestens am nächsten Arbeitstag nach der Entscheidung Kontakt mit dem Justizhaus aufzunehmen.

Die Entscheidung über ein zeitweiliges Hausverbot kann zunächst für einen Zeitraum von bis zu 14 Tagen getroffen werden. Im Anschluss kann der Staatsanwalt beschließen, das zeitweilige Hausverbot aufzuheben oder dessen Modalitäten abzuändern. Er übermittelt die Akte dem Familiengericht.

Sitzung des Familiengerichts

Das Familiengericht beraumt eine Sitzung innerhalb der 14-Tage-Frist an, um die Entscheidung des Staatsanwalts auf ihre Gesetzmäßigkeit zu überprüfen.

Das Gericht kann die Entscheidung

  • aufheben,
  • bestätigen,
  • dessen Modalitäten abändern,
  • für maximal drei Monate verlängern.

Die weggewiesene Person kann gegen das Urteil des Familiengerichts Berufung einlegen.

Aufgaben des Justizassistenten

Der Justizassistent unterstützt die weggewiesene Person und begleitet sie mit dem Ziel die Situation zu entschärfen. Der Justizassistent

  • informiert die weggewiesene Person über das Verfahren und seine Auswirkungen,
  • nimmt eine erste Einschätzung der Situation und des Kontextes vor,
  • sucht mit der weggewiesenen Person die möglichen Hilfs- oder Begleitdienste, die in die Situation eingreifen könnten, um gegebenenfalls die weggewiesene Person mit diesen Diensten in Kontakt zu bringen,
  • informiert das Gericht über den Verlauf der Begleitung.