An dem Tag, an dem der Techniker das Material installiert, müssen Sie ab 06.00 Uhr anwesend sein. Sie haben an diesem Tag, auch nachdem der Techniker Ihnen die elektronische Fußfessel angelegt hat, keinen Ausgang.
Sollten Sie abwesend sein, wenn das mobile Team eintrifft, kann die elektronische Fußfessel nicht angebracht werden. Dies bedeutet, dass die ganze Maßnahme rückgängig gemacht wird. Die auftraggebende Behörde wird in diesem Fall eine neue Entscheidung treffen, zum Beispiel, dass Sie die Haftstrafe im Gefängnis absitzen. Sollten Sie einen triftigen Grund haben nicht anwesend zu sein, ist es wichtig, dies dem Zentrum für Elektronische Überwachung im Voraus oder so schnell wie möglich telefonisch mitzuteilen.
Informationen und Unterstützung erhalten Sie im Justizhaus.